Für das von den Beschwerdeführenden geforderte Rissprotokoll, zu welchem die Beschwerdegegnerin gemäss ihrer Beschwerdeantwort Hand bietet, ist der zivilrechtliche Weg zu beschreiten. Ein Rissprotokoll dient als Beweis für allfällige zivilrechtliche 54 Vorakten pag. 335 55 Vorakten pag. 338 17/19 BVD 110/2020/147