c) Die Stadtbildkommission hatte im Voranfrageverfahren festgehalten, der eingeschlagene, architektonisch bemerkenswerte und eigenständige Weg habe grundsätzlich das Potenzial zu einer städtebaulichen Verbesserung. Sie empfahl, bei der Weiterbearbeitung verschiedenen Aspekten besondere Beachtung zu schenken, darunter dem Umstand, dass die Erhöhung des Daches der Regel der Bauklasse E zuwiderlaufe.54 Zum eingereichten Projekt hielt sie fest, sie bedanke sich für die Vertiefung des Projekts, die nachgelieferten Unterlagen und die aufschlussreiche Präsentation.