Mit der Übernahme der im Fachbericht der Procap formulierten Auflagen in den Bauentscheid wurde die Beschwerdegegnerin verbindlich zur Ausgestaltung gemäss den von der Procap angeführten Beurteilungskriterien verpflichtet. Damit wird das hindernisfreie Bauen gewährleistet, d.h. es ist sichergestellt, dass das Bauvorhaben vorschriftskonform umgesetzt wird. Die Rüge der Beschwerdeführer ist unbegründet. 9. Erhöhung der Dachoberkante