Die Beschwerdeführenden üben an den Einschätzungen der Procap in deren Fachbericht keine Kritik, und es besteht auch kein Anlass, an diesen zu zweifeln. Auf den in diesem Zusammenhang beantragten Augenschein kann daher verzichtet werden. Da das Projekt und nicht das bestehende Gebäude zu beurteilen ist, würde ein Augenschein diesbezüglich ohnehin keine nützlichen Erkenntnisse liefern.