b) Die Procap hat zu diesen und weiteren Beurteilungselementen festgehalten, dass keine Angaben in den Baugesuchsunterlagen enthalten seien. Sie hat die jeweiligen Beurteilungskriterien aufgelistet und beantragt, dass die Beschwerdegegnerin mittels Auflage zu verpflichten sei, diese bei der Ausführungsplanung zu beachten. Die Vorinstanz hat im angefochtenen Entscheid die Auflagen gemäss Fachbericht der Procap zum Bestandteil der Baubewilligung erklärt.