c) Der Antrag der Beschwerdeführenden auf Einholung eines Lärmgutachtens im Zusammenhang mit dem Brandschutz52 wurde wohl irrtümlich gestellt. Diesbezüglich wird auf Erwägung 5 hiervor verwiesen. 8. Hindernisfreies Bauen a) Nach Ansicht der Beschwerdeführenden kann das Bauvorhaben nicht bewilligt werden, weil gemäss Fachbericht der Procap, Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern, diverse Beurteilungskriterien nicht definitiv bewertet werden können, weil dazu keine Angaben in den 49 Vorakten pag. 258 f. 50 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz vom 20. Januar 1994 (FFG; BSG 871.11) 51 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung vom 11. Mai 1994 (FFV; BSG 871.111) 52 Beschwerde S. 15