Dies verstosse gegen die Brandschutznormen. Die Beschwerdeführenden würden den Anspruch auf den Fluchtweg gegebenenfalls auf dem Zivilweg durchsetzen. Die Beschwerdegegnerin bestreitet, dass eine privat- oder öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, wonach der gegebene Zustand mit dem Fluchtweg über die Terrasse der 46 Vgl. map.bern.ch/stadtplan, Lasche "Verkehr, Mobilität" 47 Vgl. Vorakten pag. 327 48 Angefochtener Entscheid S. 10 13/19 BVD 110/2020/147