Reduktion der erforderlichen Parkplatzzahl auf null. Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz bleibt gewahrt. f) Da die wesentlichen Beurteilungsgrundlagen aus den Akten und öffentlich zugänglichen Informationsquellen ersichtlich sind, kann auf den von der Beschwerdegegnerin beantragten Augenschein verzichtet werden. 7. Brandschutz, Fluchtweg