Schon jetzt verfügt die Liegenschaft über deutlich zu wenige Parkplätze. Bei einer Vorlandtiefe von nur 3,60 m können zudem keine Senkrecht- oder Schrägparkfelder vor der Liegenschaft erstellt werden, die in ihren Abmessungen der VSS-Norm 40 291a "Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen", Ziff. 12 bzw. Tab. 3 entsprechen und nicht auf das Trottoir ragen.