d) Zu der urbanen und zentrumsnahen Lage des Baugrundstücks kommt vorliegend hinzu, dass kein Neubau, sondern der Umbau einer bereits bestehenden Liegenschaft geplant ist. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind damit naturgemäss begrenzt, besonders im Bereich der Bauklasse E, wo sich ein Umbau grundsätzlich an den Standort und die Volumetrie des bestehenden Baukörpers zu halten hat (Art. 56 Abs. 1 BO). Schon jetzt verfügt die Liegenschaft über deutlich zu wenige Parkplätze.