es handle sich um den am stärksten motorisierten Stadtteil von Bern.43 Die Bauliegenschaft befindet sich aber am äusseren Rand dieses Stadtteils in unmittelbarer Nähe zur R.________brücke und zur Innenstadt, wo aufgrund der Beschränkungen für den motorisierten Individualverkehr die Fortbewegung mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss oder per Fahrrad deutlich vorteilhafter ist. Es liegen daher besondere Verhältnisse vor, die ein Abweichen von der Bandbreite im Sinne von Art. 54 BauV rechtfertigen.