BauV solche Verhältnisse vor Augen hatte. Auch bei der hier in Frage stehenden Liegenschaft drängt sich eine Anreise mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss oder mit dem Fahrrad auf. Zwar attestiert der erwähnte Teilverkehrsplan MIV dem Stadtteil R.________ / H.________ generell verhältnismässig geringe Anteile Fuss- und Veloverkehr; es handle sich um den am stärksten motorisierten Stadtteil von Bern.43