a) Die Beschwerdegegnerin errechnete für das Bauvorhaben gestützt auf Art. 49 ff. BauV35 einen Bedarf von 17-42 Parkplätzen für Motorfahrzeuge. Bei der bestehenden Nutzung beträgt die Bandbreite 36-57 Parkplätze; tatsächlich vorhanden sind deren 7,36 die als Senkrechtparkplätze im Vorland angeordnet sind und bis auf das Trottoir ragen.37 Die Beschwerdegegnerin ersuchte die Stadt Bern um Bewilligung einer Reduktion der Parkplätze auf null, indem die vorhandenen 7 Parkplätze aufgehoben und keine neuen erstellt werden. Zur Begründung führte sie an, das Vorland solle entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes im Voranfrageverfahren quartiertypisch und gemäss dem ursprünglichen