Auf dem Trottoir sind die Fussgänger vor Begegnungen mit dem Motorverkehr geschützt. Daher ist keine Verkehrsgefährdung zu befürchten, wenn Automobilisten auf der K.________strasse Personen wie z.B. spielende Kinder erst erkennen können, wenn diese auf das Trottoir gelangen. Weitere öffentliche oder nachbarliche Interessen, die gegen die Bewilligung der Ausnahme sprechen, legen die Beschwerdeführenden nicht dar und sind auch nicht ersichtlich.