e) Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass öffentliche Interessen, namentlich die Verkehrssicherheit, gegen die Ausnahme sprächen. Das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer in der K.________strasse würde durch die Einfriedung, den Containerunterstand und die Briefkastenanlage eingeschränkt. Beispielsweise würden spielende Kinder, die sich vom Eingang der Liegenschaft auf die K.________strasse zubewegten, für Verkehrsteilnehmer erst im allerletzten Moment sichtbar. Wegen der nahen Einmündung der L.________strasse, der zahlreichen am Strassenrand parkierten Autos und der starken Verkehrsbelastung der K.________strasse sei die Verkehrssituation ohnehin sehr unübersichtlich.