d) Die Beschwerdegegnerin führte zur Begründung ihres Ausnahmegesuches an, dass unter Berücksichtigung von Art. 11 BO11 die quartiertypische Vorlandstruktur übernommen werden solle. Bei Übernahme der bestehenden Fluchten, in welche auch der Containerunterstand integriert sei, werde der Strassenabstand tangiert.12 Art. 11 BO schreibt vor, dass der Raum zwischen strassenseitiger Fassadenflucht und der Grenze der Verkehrsanlage als Garten zu gestalten ist. Im Voranfrageverfahren hat das Stadtplanungsamt die geplante Aufwertung des Gebäudes und der Umgebung begrüsst und festgehalten: "Eine Neugestaltung des Vorgartens (Einfriedung, Bepflanzung) ist, gestützt auf Art.