Damit gelten sie ohne weiteres auch als materiell beschwert; der von ihnen beantragte Augenschein zur Feststellung der räumlichen Nähe zwischen den Liegenschaften ist im Hinblick auf die Klärung der Beschwerdelegitimation nicht nötig. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands a) Die Beschwerdeführenden sind der Ansicht, dass die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands nicht hätte gewährt werden dürfen.