Mit Gesamtbauentscheid vom 16. Juli 2020 erteilte die Stadt Bern die Baubewilligung, die Bewilligung für den Wärmeentzug mittels Erdsonden und die Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand. Die Einsprache der Beschwerdeführenden beurteilte sie als unbegründet. Die Rechtsverwahrung wurde im Entscheiddispositiv angemerkt. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. August 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 16. Juli 2020 und die Erteilung des Bauabschlags.