1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 8. November 2019 bei der Gemeinde Bern ein Baugesuch ein für den Um- und Ausbau sowie die Umnutzung des Gebäudes mit Einbau von Wohnungen und Büros auf Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. I.________. Sie beantragte die Bewilligung einer Ausnahme von den Strassenabstandsvorschriften für die Einfriedung, den Containerunterstand und die Briefkastenanlage. Die Parzelle liegt in der Dienstleistungszone (D) mit Bauklasse E (Erhaltung der bestehenden Bebauungsstruktur) und Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) II. Das bestehende Gebäude ist im Bauinventar der Stadt Bern als "beachtenswert" vermerkt und bildet Teil der Baugruppe R.________.