Die von der Beschwerdeführerin eingereicht Beschwerde richtet sich gegen zwei verschiedene Verfügungen. Auf den gegen die Anordnung an die Gemeinde eingereichten Teil der Beschwerde wird nicht eingetreten. Dafür werden keine Verfahrenskosten erhoben. Die Verfahrenskosten für den Teil der Beschwerde, der sich gegen die Sistierungsverfügung richtet, werden bestimmt auf eine Pauschalgebühr von Fr. 1'200.00. Diese sind von der Beschwerdeführerin als unterliegende Partei zu tragen.