Die Beschwerdeführerin beantragt mit ihrem Baugesuch die Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen. Sie bittet somit um Erteilung einer Bewilligung von Zweitwohnungen. Dies widerspricht offensichtlich dem Zweck der Planungszone "Zweitwohnungen". Es ist daher nicht zu beanstanden, dass das Regierungsstatthalteramt von sich aus das Baubewilligungsverfahren mit Verweis auf die von der Gemeinde Interlaken erlassene Planungszone sistierte. Auch diese Rüge erweist sich daher als unbegründet. 6. Kosten