Die Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen und das zur Verfügungstellen von 27 Betten für die kurzzeitige Vermietung an Touristen ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge regelmässig mit so wichtigen räumlichen Folgen verbunden, dass ein Interesse der Öffentlichkeit und der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht, da sich dabei ohne weiteres Konflikte im Bereich der Verkehrserschliessung39 und der Zonenordnung40 ergeben können oder sie mit unzulässigen Immissionen verbunden sein können. Diese Umnutzung bedarf dementsprechend einer vorgängigen Kontrolle und muss daher baubewilligungspflichtig sein.