c) "Wohnen" gehört klassischerweise zum Privatbereich einer Person, der mit nahe verbundenen Personen geteilt wird.35 Eine Wohnnutzung bedingt daher grundsätzlich eine gewisse persönliche Beziehung einer Person zu einer Wohnung. Sie ist dementsprechend insbesondere auf die mittel- bis langfristige Nutzung durch die Eigentümer- oder die Mieterschaft ausgerichtet. Je länger sich Personen üblicherweise in einer Wohnung aufhalten, desto eher ist von einer Wohnnutzung auszugehen, in welcher sich alltägliches Leben abspielt. Die Wohnnutzung beschränkt sich allerdings nicht nur auf Erst- sondern kann auch Zweitwohnungen umfassen.