d) Im Übrigen wäre die Sistierungsverfügung des Regierungsstatthalteramts auch dann nicht nichtig, wenn der Sachverhalt vom Anwendungsbereich des Gastgewerbegesetzes nicht erfasst wäre: Nichtigkeit ist nur anzunehmen, wenn der Mangel der Verfügung besonders schwer ist, wenn er offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist und wenn die Rechtssicherheit durch