c) Im vorliegenden Fall sollen sechs Wohneinheiten mit 27 Betten zur kurzzeitigen Vermietung an Touristen angeboten werden. Die Vermietung von Wohnungen erfolgt nach einem einheitlichen Konzept und ist auch auf die Erwirtschaftung eines Gewinns ausgerichtet. Das Anbieten von Übernachtungsmöglichkeiten ist eine Form von Beherbergen und fällt damit grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Gastgewerbegesetzes. Gleichzeitig ähneln diese Wohnungen klassischen Ferienwohnungen, auf die das Gesetz gerade nicht angewendet werden soll.