GGG bewilligungsfreie Vermietung hinaus. Mehrere Wohnungen im gleichen Mehrfamilienhaus oder in benachbarten Liegenschaften sollen gemeinsam betrachtet werden, sofern sie als einheitlicher Betrieb erscheinen.17 Die BSIG-Information soll als sogenannte Verwaltungsverordnung eine einheitliche, gleichmässige und sachrichtige Praxis des Gesetzesvollzugs sicherstellen und die Erfahrung sowie das Wissen bewährter Fachstellen 13 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: