Begründung, dieses berühre den Planungszweck der am 5. Dezember 2018 erlassenen Planungszone "Zweitwohnungen" (Ziffer 2). Gleichzeitig forderte das Regierungsstatthalteramt die Gemeindebaupolizeibehörde Interlaken auf, ein Baupolizeiverfahren zu eröffnen und nach Gewährung des rechtlichen Gehörs bis spätestens am 31. August 2020 ein Benützungsverbot für die kurzzeitige touristische Vermietung zu erlassen (Ziffer 3). Sollte die Baupolizeibehörde Interlaken dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde das Regierungsstatthalteramt anstelle der Baupolizeibehörde Interlaken die erforderlichen Massnahmen verfügen.