Am 27. April 2020 leitete die Gemeinde das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli weiter. Mit Schreiben vom 18. Mai 2020 teilte das Regierungsstatthalteramt mit, es beabsichtige, das Baubewilligungsverfahren wegen der erlassenen Planungszone "Zweitwohnungen" zu sistieren und gab der Beschwerdeführerin und der Einwohnergemeinde Interlaken Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Gleichzeitig forderte es die Baupolizeibehörde auf, ein Baupolizeiverfahren zu eröffnen und nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ein Benutzungsverbot für die kurzzeitige touristische Vermietung bzw. die Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen zu erlassen.