1. Die Beschwerdeführerin reichte am 21. April 2020 bei der Einwohnergemeinde Interlaken ein nachträgliches Baugesuch ein für die Umnutzung von bestehenden Wohnungen in Ferienwohnungen. Gemäss den eingereichten Plänen bietet sie in sechs Wohneinheiten insgesamt 27 Betten an der F.________strasse 15 auf Parzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. G.________ an. Die Parzelle liegt in der Mischzone MK3. Am 27. April 2020 leitete die Gemeinde das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli weiter.