__» als neuer Standort für die Energieproduktion (Biogas, Holzheizkraftwerk, Holzlagerplatz, Holzschnitzelproduktion) vorzusehen ist (dies jedoch erst auf der Stufe Vororientierung). Wie die Beschwerdeführerin richtigerweise ausführt, durchlief dieser zudem bereits das Vorprüfungsverfahren beim AGR. Gemäss Auskunft der Gemeinde hat sich diese jedoch im Nachgang zum Vorprüfungsverfahren bzw. im September 2019 dazu entschlossen, den betreffenden Richtplan in einer abgespeckten («light») Version nochmals zur Mitwirkung zu bringen. Dieser Umstand dürfte auch der Beschwerdeführerin bekannt sein.