Der neue überkommunale Energierichtplan müsste schliesslich noch das Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen sowie in Rechtskraft erwachsen, um überhaupt erst behördenverbindlich zu werden. Soweit sich die Beschwerdeführerin auf den Entwurf des Richtplans Raumentwicklung RRE (Siedlung, Landschaft, Verkehr) der Einwohnergemeinde Unterseen beruft, ist im Übrigen Folgendes festzuhalten: Der erwähnte Entwurf hält zwar fest, dass das Entwicklungsgebiet «B.________» als neuer Standort für die Energieproduktion (Biogas, Holzheizkraftwerk, Holzlagerplatz, Holzschnitzelproduktion) vorzusehen ist (dies jedoch erst auf der Stufe Vororientierung).