auf Stufe Richtplan überhaupt festsetzen zu können.9 Der Standort der bestehenden Abwasserreinigungsanlage ist zudem ebenfalls als Sonderzone Energie ausgewiesen und kommt gemäss den Bemerkungen im Massnahmenblatt M10 aus heutiger Sicht sowie gemäss Vorstudien für eine zusätzliche Heizzentrale prioritär in Frage.10 Der neue überkommunale Energierichtplan müsste schliesslich noch das Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen sowie in Rechtskraft erwachsen, um überhaupt erst behördenverbindlich zu werden.