d) Die Ausführungen der Gemeinde sind nachvollziehbar und überzeugend. Die laufende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Unterseen befindet sich noch im Anfangsstadium. So wurde – zumindest in Bezug auf die Nutzungsplanung – noch nicht einmal das Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Selbst auf Stufe Richtplan wurde hinsichtlich einer (späteren) Einzonung des Areals der Sägerei «B.________» in eine Energiezone noch nichts festgesetzt. Zwar ist im neusten Entwurf des überkommunalen Richtplans Energie «Bödeli» vom 20. September 2019 das Areal der Sägerei «B.________»