Das Regierungsstatthalteramt hat der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 6. November 2019 Gelegenheit gegeben, bis zum 6. Dezember 2019 zum negativen Amtsbericht der Gemeinde und zur negativen Stellungnahme des AGR bzw. zum gestützt darauf in Aussicht gestellten Bauabschlag Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob sie ihr Baugesuch zurückziehe oder daran festhalte und den Erlass eines kostenpflichtigen Entscheids verlange. Gleichzeitig wies das Regierungsstatthalteramt die Beschwerdeführerin darauf hin, dass wenn sie sich innert der angesetzten Frist nicht vernehmen lasse, davon ausgegangen werde, sie halte am Baugesuch fest.