a) Es ist unbestritten, dass das Bauvorhaben den aktuell geltenden Zonenvorschriften widerspricht und daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewilligungsfähig ist. Die Beschwerdeführerin verlangt denn auch bloss die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens, bis die laufende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Unterseen abgeschlossen ist. Zur Begründung bringt sie zunächst vor, sie habe nicht ausdrücklich einen beschwerdefähigen negativen Bauentscheid gewünscht.