2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 31. Januar 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 27. Dezember 2019 sowie die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens, bis die laufende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Unterseen abgeschlossen ist. Zur Begründung macht die Beschwerdeführerin im Wesentlichen geltend, sie habe nicht ausdrücklich einen beschwerdefähigen negativen Bauentscheid gewünscht. Mit dem generellen Baugesuch sei grundsätzlich versucht worden abzuklären, welche Rahmenbedingungen benötigt würden, um am Standort «B.________» eine Holzschnitzel-Heizzentrale bewilligen zu können.