negative Stellungnahme des AGR die ersuchte generelle Baubewilligung nicht in Aussicht stellen könne. Gleichzeitig gab das Regierungsstatthalteramt der Beschwerdeführerin Gelegenheit, bis zum 6. Dezember 2019 zu den Eingaben der Gemeinde und des AGR Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob sie ihr Baugesuch zurückziehe oder daran festhalte und den Erlass eines kostenpflichtigen Entscheids verlange. Sofern sie sich innert der angesetzten Frist nicht vernehmen lasse, gehe das Regierungsstatthalteramt davon aus, dass sie am Baugesuch festhalte. Für diesen Fall stellte das Regierungsstatthalteramt in Aussicht, dem Baugesuch gestützt auf Art.