Die Idee einer Fernwärmeanlage an diesem Standort werde zwar begrüsst. Ohne Zonenplanänderung sei das Bauvorhaben jedoch nicht bewilligungsfähig. Mit Stellungnahme vom 25. Oktober 2019 teilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) unter anderem mit, bei der am geplanten Standort bestehenden Sägerei handle es sich um einen standortgebundenen Betrieb. Wie bereits in der Stellungnahme vom 9. Mai 2019 erwähnt, sei jedoch nicht erkennbar, weshalb die Heizzentrale auf einen Standort in der Landwirtschaftszone angewiesen sei. Für das Bauvorhaben könne folglich keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG1 in Aussicht gestellt werden.