1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Sistierungsverfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 8. Juli 2020 wird bestätigt. 2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 1'200.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von Fr. 1'338.15 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung