Die Beschwerdeführerin beantragt mit ihrem Baugesuch die Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen. Sie bittet somit um Erteilung einer Bewilligung von Zweitwohnungen. Dies widerspricht offensichtlich dem Zweck der Planungszone "Zweitwohnungen". Es ist daher nicht zu 45 Planungszone Zweitwohnungen vom 5. Dezember 2018, Richtlinie. 46 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band II, 2017, Art. 62/63 N. 12 ff. 47 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 36 N. 2a.