Für den vorliegenden Fall ist die Anwendung der BSIG-Information sachgerecht, insbesondere da eine grosse Anzahl Betten für die kurzzeitige Vermietung zur Verfügung gestellt werden. Die Umnutzung von drei Wohnungen resp. das zur Verfügungstellen von 28 Betten für die kurzzeitige Vermietung an Touristen ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge regelmässig mit so wichtigen räumlichen Folgen verbunden, dass ein Interesse der Öffentlichkeit und der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht, da sich dabei ohne weiteres Konflikte im Bereich der Verkehrserschliessung39 und der Zonenordnung40 ergeben können oder sie mit unzulässigen Immissionen verbunden sein können.