Unter Umständen kann bereits das Ändern eines Betriebskonzepts zu baurechtlich relevanten Auswirkungen führen, so dass eine Baubewilligung erforderlich ist. So ist beispielsweise die Umnutzung einer gewerblichen Lagerhalle zur Lagerung von anderen Waren, die nun auch nachts umgeschlagen werden, baubewilligungspflichtig.34