GGG bewilligungsfreie Vermietung hinaus. Mehrere Wohnungen im gleichen Mehrfamilienhaus oder in benachbarten Liegenschaften sollen gemeinsam betrachtet werden, sofern sie als einheitlicher Betrieb erscheinen.17 Die BSIG-Information soll als 13 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR; SR 220). 14 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101). 15 Vgl. Liste Baubewilligungskompetenz des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 16. Juni 2020, Stand