GGG ergebe, auch dann nicht, wenn diese Vermietungen gewerbsmässig erfolgen. Das (unterstellte) gewerbsmässige Beherbergen von Gästen unterscheide sich vom (nicht unterstellten) gewerbsmässigen Vermieten von Ferienwohnungen dadurch, dass im ersten Fall ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen werde. Bei diesem erbringe der Gastwirt eine Vielzahl von