2. Sachurteilsvoraussetzungen bezüglich der Sistierungsverfügung a) Angefochten ist zusätzlich auch eine Sistierungsverfügung in einem Baubewilligungsverfahren (Ziffer 2 des Verfügungsdispositivs). Bei einer Sistierungsverfügung handelt es sich um eine Zwischenverfügung (Art. 61 Abs. 1 Bst. c VRPG). Solche Zwischenverfügungen sind unter anderem dann selbständig anfechtbar, wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken können (Art. 61 Abs. 3 Bst.