3. a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haben der Beschwerdegegnerschaft Parteikosten im Umfang von CHF 1220.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Die Beschwerdeführenden 3 und 4 haben der Beschwerdegegnerschaft Parteikosten im Umfang von CHF 1220.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. c) Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden 1 und 2 Parteikosten im Umfang von CHF 1796.65 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. d) Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden 3 und 4 Parteikosten im Umfang von CHF 2207.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.