b) Den Beschwerdeführenden 3 und 4 werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 800.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 3 und 4 haften solidarisch für diesen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. c) Der Beschwerdegegnerschaft werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 800.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerschaft haftet solidarisch für diesen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.