auch, wer den Einwänden der Behörden oder der Gegenpartei durch eine Projektänderung Rechnung trägt. Im vorliegenden Verfahren hat die Beschwerdegegnerschaft gestützt auf eine summarische Prüfung des Rechtsamts der BVD die Projektänderung 3 eingereicht und somit eine Neupositionierung der Attika vorgenommen. Die diesbezügliche Plananpassung hat auf Einwände des Rechtsamts stattgefunden. Die Beschwerdeführenden haben diesen Punkt weder im vorinstanzlichen Verfahren aufgegriffen, noch haben sie dies in ihren Beschwerden gerügt. Unabhängig davon gilt die Beschwerdegegnerschaft in diesem Punkt als unterliegend.