a) Zusammenfassend ergibt sich, dass das Bauvorhaben der Beschwerdegegnerschaft bewilligt werden kann. Die Beschwerden sind somit abzuweisen und die Projektänderung 3 vom 1. Dezember 2020 (Planunterlage «Baugesuch Gesamtplan Projektänderung B-02» im Mst. 1:100, Revision vom 25. November 2020, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 2. Dezember 2020 sowie Plan «Attikafläche P.________weg 54, Aufstockung Footprint» im Mst. 1:200 [recte: 1:100], Revision vom 27. November 2020, gestempelt vom Rechtsamt der BVD vom 3. Dezember 2020) ist zu bewilligen. Im Übrigen ist der Gesamtentscheid der Gemeinde Muri bei Bern vom 6. Juli 2020 zu bestätigen.