f) Das Bauvorhaben ordnet sich insgesamt gut in das bestehende Ortsbild ein. Die Würdigung des Vorhabens durch die Gemeinde ist plausibel und nachvollziehbar. Der Zusammenbau liegt zudem weder in einem Ortsbildschutzperimeter noch ist er in einem anderen Inventar aufgenommen. Die Gemeinde, der bei der Beurteilung der ästhetischen Einordnung ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht, hat das Projekt behandelt und positiv bewertet. Ihre Ausführungen überzeugen. Es besteht für die BVD kein Anlass, einen Fachbericht bei der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) einzuholen. Auch die Durchführung eines Augenscheins ist nicht erforderlich.